| ... dienen wir der außergerichtlichen Streitbeilegung | bei innerbetrieblichen Problemen bei Unternehmensnachfolgen in Wirtschaft- und Arbeitswelt |
| ... als neutraler allparteilicher Dritter | Persönliche Unabhängigkeit und Neutralität ist unabdingbare Voraussetzung. Der Mediator hat für die Sichtweisen aller Konfliktparteien dasselbe Verständnis aufzubringen, also auf Seiten aller Medianten zu stehen. Unter Umständen hat er ein Machtgefälle zwischen den Parteien auszugleichen, indem er als ein vorübergehendes Sprachrohr einer kommunikationsschwächeren Partei auftritt. |
| ... in einem strukturierten Verfahren | 1. Phase: Auftragsklärung 2. Phase: Anfertigen einer Themenliste 3. Phase: Positionen und Interessen / Sichtweisen- und Hintergrunderkundung 4. Phase: Sammeln von Lösungsoptionen / Alternativen 5. Phase: Bewertung von Lösungsoptionen 6. Phase: Abschlussvereinbarung und Kontrolle der Umsetzung |
| ... unter Einhaltung fairer und gerechter Verfahrensgrundsätze |
|
Ansätze für die Mediation ergeben sich aus der Konflikt- und der Verhandlungsforschung, der psychologischen Problemlösung, der Gesprächspsychotherapie sowie Systemischer Therapie. Eingeflossen sind Erkenntnisse aus den Fachgebieten Konflikt- und Kommunikationswissenschaft und Humanistische Psychologie.
Neutralität/Allparteilichkeit: Der Mediator ist strikt unparteiisch. Persönliche Unabhängigkeit ist unabdingbare Voraussetzung. Der Mediator hat für die Sichtweisen aller Konfliktparteien dasselbe Verständnis aufzubringen, also auf Seiten aller Medianten zu stehen. Unter Umständen hat er ein Machtgefälle zwischen den Parteien auszugleichen, indem er als ein vorübergehendes Sprachrohr einer momentan kommunikationsschwächeren Partei auftritt.
Informiertheit: Der Mediator hat sicherzustellen, dass die Konfliktparteien über den gleichen Wissensstand über die für die Regelung wesentlichen Tatsachen und Rechtsfragen verfügen.
Freiwilligkeit: Alle Beteiligten haben das Recht, eine Mediation zu beginnen, aber auch jederzeit abbrechen zu können.
Vertraulichkeit: Der Mediator hat absolut strikte Verschwiegenheit über die erlangten Kenntnisse zu bewahren, sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber den Parteien.
Ergebnisoffenheit: Welches Ergebnis wie erreicht wird, steht nicht von vorneherein fest. Es gibt keine Vorbedingungen.
Selbstverantwortlichkeit der Parteien: Die Parteien haben den Konsens eigenverantwortlich zu erarbeiten.